Ja, da fehlen mir sogar die Worte. Man hat Zuhause eine Glasfaserdose, diese wurde montiert und man sogar die OTO Nummer. Leider aber kann man diese nicht in Betrieb nehmen, da man kein Modem von der Swisscom erhält. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Verlege Praxis der Swisscom illegal ist und hat den Ausbau gestoppt. So sitze ich zuhause auf einer OTO Dose und kann in meine Glasfasern hineinschauen vielleicht leuchtet ja dann doch noch am anderen Ende einmal einen Stern bei der Swisscom. Die Ironie besteht darin, dass ich ein absoluter Befürworter bin was die Klage angeht und die Praxis. Logischerweise denkt man jetzt, warum will ich dann trotzdem Swisscom als Provider. Das hat seine Gründe zum einen bei der TV Box (ich weiss die sollte auch ohne Swisscom als Provider funktionieren) zum anderen bei der Festnetztelefonie.
Aus meiner Sicht könnte man natürlich diese beiden alten “Zöpfe” abschneiden aber Herr und Frau Schweizer sind leider noch nicht soweit. Wie geht es weiter? Ich weiss es nicht, warten ist angesagt. In der Zwischenzeit kann ich mal wieder nur sagen: Hoch Lebe der Caterpillar D12. Ich halte euch selbstverständlich auf dem laufenden was das angeht. Dazu möchte ich ja sowieso dieser ganzen Thematik ein paar informative Seiten / Texte veröffentlichen.